Arbeitsbefreiung bei Kita‑Streik: Was Eltern jetzt wissen müssen
- Einhorn sucht Bildung

- 22. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Wenn in Berlin die Beschäftigten der Kita‑Eigenbetriebe streiken, stehen viele Familien plötzlich vor einem Problem: Die Kita bleibt geschlossen, eine Notbetreuung gibt es oft nicht – und nun? Viele Eltern fragen sich, ob sie einfach Urlaub nehmen müssen oder ob der Lohn ausfallen kann, nur weil sie unverschuldet keine Betreuung haben.
Genau für solche Situationen gibt es § 616 BGB, der eine bezahlte Freistellung bei persönlicher Verhinderung ermöglicht – zum Beispiel, wenn Eltern wegen eines Kita‑Streiks nicht arbeiten können.
Damit dein Arbeitgeber den Antrag nachvollziehen und bewilligen kann, brauchst du eine gut formulierte schriftliche Erklärung. Wir haben deshalb eine Vorlage vorbereitet, die du ausfüllen und einreichen kannst.
💡 Wann kann ich den Antrag stellen?
Du kannst Arbeitsbefreiung mit Entgeltfortzahlung beantragen, wenn:
die Kita wegen eines Streiks geschlossen ist
keine Notbetreuung zur Verfügung steht
du nachweislich versucht hast, eine alternative Betreuung zu finden
der Ausfall unverschuldet ist
§ 616 BGB nicht in deinem Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde
Die meisten Arbeitgeber benötigen eine schriftliche Erklärung, um die Situation nachzuvollziehen.
📄 Unsere Vorlage für deinen Antrag
Diese Vorlage kannst du 1:1 übernehmen und mit deinen persönlichen Daten ergänzen. Sie hilft dir dabei, alle relevanten Punkte klar und vollständig zu formulieren.
Antrag auf Arbeitsbefreiung mit Entgeltfortzahlung
(Vorlage zur Nutzung, bitte individuell ausfüllen – keine Rechtsberatung)
Anschrift des Arbeitgebers
Datum
Betreff: Antrag auf Arbeitsbefreiung mit Entgeltfortzahlung aufgrund unverschuldeter persönlicher Verhinderung
Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr [Name],
hiermit beantrage ich die Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 616 BGB für den Zeitraum vom … bis … aufgrund der unverschuldeten fehlenden Betreuungsmöglichkeit meines Kindes / meiner Kinder.
Der Ausfall der Betreuung ist durch den Streik der Beschäftigten der Kita‑Eigenbetriebe in der Einrichtung „[Name der Einrichtung]“ entstanden, mit der ein Betreuungsvertrag für mein Kind / meine Kinder [Name des Kindes / der Kinder] besteht.
Ich versichere, dass keine Notbetreuung durch die Kita zur Verfügung steht. Zudem bestätige ich, dass ich alle zumutbaren Möglichkeiten geprüft habe, eine Ersatzbetreuung – insbesondere durch eine umgangsberechtigte Person – zu organisieren, um den Arbeitsausfall zu vermeiden.
Für den genannten Zeitraum besteht somit keine alternative Betreuung meines Kindes / meiner Kinder.
Ich bitte daher um Genehmigung des Antrags auf Arbeitsbefreiung bei Fortzahlung des Entgeltes, um meinen gesetzlichen Elternpflichten nachkommen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
++++ Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar, er dient lediglich als Hilfestellung. ++++
🧭 Warum dieser Antrag wichtig ist
Viele Eltern kennen § 616 BGB nicht – oder gehen davon aus, dass sie automatisch Urlaub nehmen müssen, wenn Betreuung ausfällt. Die Realität: Der Anspruch kann bestehen, muss aber aktiv geltend gemacht werden.
Ein klar formulierter Antrag schafft Transparenz gegenüber dem Arbeitgeber und hilft Missverständnisse zu vermeiden.
❤️ Wir unterstützen Eltern – auch im Alltag
Streiks, Fachkräftemangel, geschlossene Gruppen: Eltern werden in Berlin häufig mit Situationen allein gelassen, die eigentlich strukturell gelöst werden müssten. Als Initiative „Einhorn sucht Bildung“ machen wir darauf aufmerksam, unterstützen Familien und setzen uns politisch für bessere Bedingungen in den Kitas ein.




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